Dr. jur. Wolfgang Lange
Rechtsanwalt und Notar
E-Mail:
Homepage
 

 1947

geboren

1971

1.  Juristisches Staatsexamen an der Westfälischen Wilhelmuniversität in Münster

bis 1975

Referendariat, Stationen an der Verwaltungshochschule Speyer und in Paris

1975

 2. Juristisches Stattsexamen Frankfurt am Main

1976

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1986

Ernennung zum Notar

2002

Zulassung für alle Oberlandesgerichte

2005

Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht

2008

Promotion zum Dr. jur. Thema: Inhalt und Auslegung von Patientenverfügungen – Grundlagen 

                                          
Seit 2002 Spezialisierung im Erbrecht und auch in der Unternehmensnachfolge.
Mitglied in mehreren Vereinigungen für Erbrecht, darunter Deutsches Forum für Erbrecht, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein „DAV“.